Sanierungsfahrplan (iSFP): Foerderung, Ablauf & 5-Prozent-Bonus
Sanierungsfahrplan (iSFP) erklaert: Ablauf, Kosten, BAFA-Foerderung und der 5-Prozent-iSFP-Bonus bei der Sanierung nach BEG. So planen Eigentuemer richtig.
Auf einen Blick: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Energieberater erstelltes Konzept, das Schritt fuer Schritt zeigt, wie ein Gebaeude energetisch modernisiert werden kann. Er wird vom Staat ueber die BAFA gefoerdert und schaltet bei der spaeteren Umsetzung von Einzelmassnahmen einen zusaetzlichen Foerderbonus von fuenf Prozent frei.
Gliederung
- Was ist ein Sanierungsfahrplan?
- So laeuft die Erstellung ab
- Foerderung: BAFA-Zuschuss und der 5-Prozent-iSFP-Bonus
- Praxisbeispiel: Schrittweise Sanierung mit Bonus
- Rechtslage & Foerderbedingungen
- Checkliste
- Haeufige Fragen (FAQ)
- Quellen & Rechtshinweis
Was ist ein Sanierungsfahrplan?
Ein Sanierungsfahrplan ist ein strukturierter, individueller Plan fuer die energetische Modernisierung eines Wohngebaeudes. Eine qualifizierte Energieberaterin oder ein qualifizierter Energieberater analysiert den Ist-Zustand des Gebaeudes und legt fest, welche Massnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Das Ergebnis ist eine verstaendliche Darstellung, die haeufig in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten zu einem energieeffizienten Gebaeude fuehrt.
Der Vorteil: Eigentuemer erhalten Klarheit ueber Kosten, Reihenfolge und Wirkung der Massnahmen, statt unkoordiniert einzelne Bauteile zu erneuern. Damit lassen sich teure Fehlinvestitionen vermeiden.
So laeuft die Erstellung ab
- Auswahl der Beratung: Beauftragt wird eine fuer das Foerderprogramm zugelassene Energieberatung (Energieberatung fuer Wohngebaeude).
- Vor-Ort-Aufnahme: Begehung und Bewertung von Huelle, Heizung, Fenstern, Daemmung und Lueftung.
- Erstellung des iSFP: Dokumentation des Ist-Zustands und Vorschlag konkreter Massnahmenpakete.
- Besprechung: Die Beratung erlaeutert die Schritte, Kosten und moeglichen Einsparungen.
- Umsetzung: Die Massnahmen koennen ueber einen laengeren Zeitraum nach Plan realisiert werden.
Foerderung: BAFA-Zuschuss und der 5-Prozent-iSFP-Bonus
Die Erstellung des iSFP wird ueber das Programm Energieberatung fuer Wohngebaeude (EBW) von der BAFA bezuschusst. Gefoerdert wird ein Anteil der foerderfaehigen Beratungskosten bis zu einem Hoechstbetrag, der sich nach der Gebaeudegroesse richtet (ein hoeherer Hoechstbetrag gilt fuer groessere Mehrfamilienhaeuser). Die genauen Foerdersaetze und Hoechstbetraege wurden zuletzt 2024 angepasst und sollten vor Beauftragung beim aktuellen Foerderstand geprueft werden.
Der 5-Prozent-iSFP-Bonus
Besonders attraktiv ist der sogenannte iSFP-Bonus innerhalb der Bundesfoerderung fuer effiziente Gebaeude (BEG) fuer Einzelmassnahmen: Wer eine im Sanierungsfahrplan empfohlene Massnahme umsetzt, kann auf die Foerderung dieser Einzelmassnahme einen zusaetzlichen Bonus von fuenf Prozentpunkten erhalten. Zudem erhoeht sich in diesem Zusammenhang der foerderfaehige Hoechstbetrag je Wohneinheit. Die Massnahmen muessen innerhalb des im Programm vorgesehenen Zeitraums nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Praxisbeispiel: Schrittweise Sanierung mit Bonus
Familie B besitzt ein 40 Jahre altes Einfamilienhaus. Sie laesst zunaechst einen iSFP erstellen und nutzt dafuer den BAFA-Zuschuss. Der Plan empfiehlt in drei Etappen: Dachdaemmung, Fenstertausch und spaeter eine Waermepumpe. Weil jede dieser Massnahmen im iSFP steht, erhaelt Familie B bei der Umsetzung zusaetzlich den fuenfprozentigen iSFP-Bonus auf die jeweilige Einzelmassnahmenfoerderung. So verteilt sie die Investition ueber mehrere Jahre und maximiert gleichzeitig die Foerderung.
Rechtslage & Foerderbedingungen
- Rechtsrahmen: Gebaeudeenergiegesetz (GEG) und Bundesfoerderung fuer effiziente Gebaeude (BEG).
- iSFP-Bonus: Zusaetzliche fuenf Prozentpunkte auf die Foerderung von Einzelmassnahmen, wenn diese aus einem iSFP stammen.
- Hoechstbetraege und Saetze: Werden regelmaessig durch Foerderrichtlinien angepasst; massgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gueltige Fassung.
- Antragsweg: Foerderung in der Regel vor Beginn der Massnahme beantragen.
Checkliste
- [ ] Zugelassene Energieberatung auswaehlen
- [ ] Vor-Ort-Termin und Gebaeudeaufnahme vereinbaren
- [ ] BAFA-Zuschuss fuer den iSFP beantragen
- [ ] Massnahmen und Reihenfolge im iSFP festlegen
- [ ] Vor jeder Umsetzung Einzelmassnahmenfoerderung (BEG) beantragen
- [ ] 5-Prozent-iSFP-Bonus mitberuecksichtigen
- [ ] Umsetzungsfristen des Programms beachten
Haeufige Fragen (FAQ)
Was kostet ein Sanierungsfahrplan?
Die Kosten haengen von Gebaeude und Aufwand ab. Ein erheblicher Teil wird ueber den BAFA-Zuschuss gefoerdert, sodass der Eigenanteil deutlich sinkt.
Muss ich alle Massnahmen umsetzen?
Nein. Der iSFP ist eine Empfehlung. Sie entscheiden, ob und wann Sie einzelne Schritte umsetzen.
Wie funktioniert der 5-Prozent-Bonus genau?
Setzen Sie eine im iSFP empfohlene Massnahme um, erhalten Sie auf die Foerderung dieser Einzelmassnahme zusaetzlich fuenf Prozentpunkte. Voraussetzung ist die Umsetzung innerhalb der im Programm genannten Frist.
Wer darf einen iSFP erstellen?
Nur fuer das Foerderprogramm zugelassene und entsprechend qualifizierte Energieberatende.
Lohnt sich ein iSFP auch ohne sofortige Sanierung?
Ja. Er schafft Planungssicherheit, vermeidet Fehlinvestitionen und sichert den spaeteren Bonusanspruch.
Quellen & Rechtshinweis
- Bundesfoerderung fuer effiziente Gebaeude (BEG) sowie Programm Energieberatung fuer Wohngebaeude der BAFA
- Gebaeudeenergiegesetz (GEG)
- Informationen oeffentlicher Stellen zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Foerderbedingungen aendern sich; massgeblich ist die jeweils gueltige Foerderrichtlinie. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung individuell beraten.
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