Grunderwerbsteuer nach Bundesland: Sätze & Tabelle 2026
Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026: aktuelle Sätze von 3,5 % bis 6,5 %, Berechnung, Spartipps und Tabelle nach GrEStG für Käufer und Investoren.
Auf einen Blick: Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Immobilienkauf an und unterscheidet sich je Bundesland deutlich – von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in mehreren Ländern. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro macht das schnell mehrere Tausend Euro Unterschied. Dieser Beitrag zeigt die Sätze, die Berechnung und legale Sparmöglichkeiten.
Gliederung
- Was ist die Grunderwerbsteuer?
- Sätze nach Bundesland (Tabelle)
- So wird die Steuer berechnet
- Legale Sparmöglichkeiten
- Rechtslage & Referenzurteile
- Checkliste
- Häufige Fragen (FAQ)
- Quellen & Rechtshinweis
Einleitung
Die Grunderwerbsteuer ist einer der größten Posten unter den Kaufnebenkosten. Seit 2006 dürfen die Bundesländer ihren Steuersatz selbst festlegen, weshalb die Belastung regional stark schwankt. Wer eine Immobilie kauft, sollte den Satz seines Bundeslandes kennen, denn die Steuer ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch – ohne die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts geht es nicht.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Besteuert wird der Erwerb eines inländischen Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis. Die Steuer schuldet grundsätzlich der Käufer; sie wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags vom Finanzamt festgesetzt.
Sätze nach Bundesland (Tabelle)
Die Sätze reichen von 3,5 % bis 6,5 % (Stand Juni 2026, Änderungen durch die Länder jederzeit möglich):
| Bundesland | Steuersatz |
|---|---|
| Bayern | 3,5 % |
| Hamburg | 5,5 % |
| Bremen | 5,0 % |
| Niedersachsen | 5,0 % |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
| Baden-Württemberg | 5,0 % |
| Berlin | 6,0 % |
| Hessen | 6,0 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
| Brandenburg | 6,5 % |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
| Saarland | 6,5 % |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % |
| Thüringen | 5,0 % |
| Sachsen | 5,5 % |
Hinweis: Einzelne Länder haben ihre Sätze in den letzten Jahren angepasst. Prüfen Sie vor dem Kauf stets den aktuellen Satz beim zuständigen Finanzamt.
So wird die Steuer berechnet
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes
Praxisbeispiel
Eine Familie kauft ein Haus für 300.000 Euro. In Bayern (3,5 %) zahlt sie 10.500 Euro, in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) hingegen 19.500 Euro – ein Unterschied von 9.000 Euro allein durch das Bundesland.
Legale Sparmöglichkeiten
- Bewegliches Inventar separat ausweisen: Einbauküche, Sauna oder Möbel zählen nicht zum Grundstück und mindern die Bemessungsgrundlage, wenn sie im Vertrag gesondert und angemessen beziffert werden.
- Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen: Der auf die Rücklage entfallende Anteil ist nach der Rechtsprechung nicht Teil der Bemessungsgrundlage.
- Freibetrag bei Verwandten: Erwerbe zwischen Ehegatten oder in gerader Linie (Eltern–Kinder) sind nach § 3 GrEStG steuerbefreit.
Rechtslage & Referenzurteile
- § 1 GrEStG – steuerbare Erwerbsvorgänge.
- § 3 GrEStG – Steuerbefreiungen (z. B. Ehegatten, Verwandte in gerader Linie).
- § 8 GrEStG – Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis).
- § 11 GrEStG – Steuersatz, der von den Ländern bestimmt wird.
Zur Behandlung der Instandhaltungsrücklage und des Inventars gibt es gefestigte Verwaltungspraxis und Rechtsprechung; ein konkretes Aktenzeichen wird hier nur genannt, soweit es sicher belegbar ist. Maßgeblich bleiben die genannten Paragraphen des GrEStG.
Checkliste
- [ ] Steuersatz des Bundeslandes prüfen
- [ ] Bewegliches Inventar im Kaufvertrag gesondert ausweisen
- [ ] Bei Eigentumswohnung Anteil der Instandhaltungsrücklage herausrechnen
- [ ] Mögliche Befreiung nach § 3 GrEStG prüfen
- [ ] Steuer in die Kaufnebenkosten/Finanzierung einplanen
- [ ] Steuerbescheid abwarten und fristgerecht zahlen
- [ ] Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung sichern
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Grundsätzlich der Käufer. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wann wird sie fällig?
Nach Festsetzung durch das Finanzamt, in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids.
Kann ich Grunderwerbsteuer sparen?
Ja, etwa durch gesonderten Ausweis von Inventar oder über Befreiungen bei Erwerben zwischen nahen Angehörigen.
Ist die Steuer absetzbar?
Bei vermieteten Objekten zählt sie zu den Anschaffungsnebenkosten und fließt in die AfA-Bemessung ein.
Warum sind die Sätze unterschiedlich?
Weil die Bundesländer den Satz seit 2006 selbst festlegen dürfen.
Quellen & Rechtshinweis
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), insbesondere §§ 1, 3, 8, 11
- Finanzverwaltungen der Bundesländer
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den aktuellen Satz Ihres Bundeslandes und wenden Sie sich im Zweifel an einen Steuerberater.
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