KfW-Förderung für Sanierung: Zuschüsse von KfW und BAFA 2026

KfW-Förderung für die Sanierung: Wie Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen über KfW und BAFA nach BEG gefördert werden – Boni, Höchstbeträge, Antrag.

Auf einen Blick: Die KfW-Förderung für die Sanierung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Seit 2025 ist für die Heizungsförderung im Wohngebäude die KfW zuständig; Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik fördert weiterhin das BAFA. Die Heizungsförderung kombiniert eine Grundförderung mit mehreren Boni. Dieser Beitrag erklärt die Struktur und den Weg zum Zuschuss.

Gliederung

  • Das BEG-System: KfW und BAFA
  • Heizungsförderung: Grundförderung und Boni
  • Höchstbeträge und Antragsweg
  • Praxisbeispiel
  • Rechtslage & Förderbezug
  • Checkliste
  • Häufige Fragen (FAQ)
  • Quellen & Rechtshinweis

Das BEG-System: KfW und BAFA

Die staatliche Sanierungsförderung ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Die Zuständigkeit ist aufgeteilt:

  • KfW: Heizungsförderung für Wohngebäude (Programm 458) sowie zinsgünstige Kredite.
  • BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster), an der Anlagentechnik und Fachplanung/Baubegleitung.

Seit dem 1. Januar 2025 ist für die Heizungsförderung im Wohngebäude nicht mehr das BAFA, sondern die KfW zuständig. Das ist beim Antrag zu beachten.

Heizungsförderung: Grundförderung und Boni

Die Heizungsförderung der KfW arbeitet mit einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten und mehreren Boni, die sich kombinieren lassen:

  • Einkommensbonus: für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu einer festgelegten Grenze.
  • Geschwindigkeits-/Klimabonus: für den frühzeitigen Austausch alter, fossiler Heizungen.
  • Effizienzbonus: für besonders effiziente Wärmepumpen.

Durch die Kombination der Boni ist insgesamt eine hohe Förderquote erreichbar, wobei die Boni gedeckelt sind. Da sich Fördersätze und Bonusbedingungen ändern können, sind vor Antragstellung stets die aktuellen Konditionen der KfW zu prüfen.

Höchstbeträge und Antragsweg

Förderfähig sind die Investitionskosten bis zu einem Höchstbetrag je Wohneinheit. Für die Heizungsförderung gilt eine Obergrenze der anrechenbaren Kosten pro Wohnung. Ein zusätzlicher iSFP-Bonus kann bei BAFA-Einzelmaßnahmen die Förderung erhöhen, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.

Wichtig ist die Reihenfolge: In der Regel muss der Antrag bzw. – je nach Programm – der Vertrag mit der Fachunternehmer-Bedingung vor Maßnahmenbeginn vorliegen. Ein vorzeitiger Auftrag kann die Förderung gefährden.

Praxisbeispiel

Eine selbstnutzende Eigentümerin tauscht ihre 25 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Sie erhält die Grundförderung von 30 Prozent. Weil ihr Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze liegt und sie die alte fossile Heizung frühzeitig austauscht, kommen Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus hinzu. Den Förderantrag stellt sie über die KfW, bevor sie den Vertrag mit dem Heizungsbauer wirksam abschließt. So sichert sie sich eine deutlich höhere Förderquote als bei der reinen Grundförderung.

Rechtslage & Förderbezug

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Rahmen für KfW- und BAFA-Förderung.
  • KfW-Programm 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen im Wohngebäude.
  • BAFA-Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle, Anlagentechnik, Fachplanung/Baubegleitung.

Es handelt sich um Förderrecht, nicht um Gerichtsentscheidungen; Aktenzeichen sind hier nicht einschlägig. Konkrete Fördersätze und Grenzen sind stets aktuell zu verifizieren, da sie regelmäßig angepasst werden.

Checkliste

  • [ ] Maßnahme bestimmen (Heizung über KfW, Hülle/Technik über BAFA)
  • [ ] Energieeffizienz-Experten bzw. Fachbetrieb einbeziehen
  • [ ] Förderfähigkeit und aktuelle Fördersätze prüfen
  • [ ] Bonusberechtigung klären (Einkommen, Geschwindigkeit, Effizienz, iSFP)
  • [ ] Antrag/Vertrag vor Maßnahmenbeginn sichern
  • [ ] Höchstbeträge je Wohneinheit beachten
  • [ ] Nachweise und Rechnungen sorgfältig aufbewahren

Häufige Fragen (FAQ)

Wer ist für die Heizungsförderung zuständig – KfW oder BAFA?
Seit 2025 läuft die Heizungsförderung im Wohngebäude über die KfW. Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik fördert das BAFA.

Wie hoch ist die Grundförderung für die Heizung?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten und kann durch Boni erhöht werden.

Welche Boni gibt es?
Insbesondere Einkommensbonus, Geschwindigkeits-/Klimabonus und Effizienzbonus. Die Boni sind kombinierbar, aber gedeckelt.

Muss ich den Antrag vor Auftragsvergabe stellen?
In der Regel ja. Ein vorzeitiger, unbedingter Auftrag vor Antrag kann die Förderung gefährden – die aktuellen Programmregeln sind zu beachten.

Gibt es einen Bonus für den Sanierungsfahrplan?
Ja, der iSFP-Bonus kann bei BAFA-Einzelmaßnahmen die Förderung erhöhen, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.

Quellen & Rechtshinweis

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Programm 458)
  • BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Fördersätze und Bedingungen ändern sich; verbindlich sind die jeweils aktuellen Programmunterlagen von KfW und BAFA.

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