Mehrfamilienhaus Rendite in B-Städten: Bruttorendite, Nettorendite und Eigenkapitalrendite richtig rechnen
Mehrfamilienhaus Rendite in B-Städten sauber gerechnet: Kaufpreisfaktor, Brutto- und Nettomietrendite, Objektrendite, Leverage, Cashflow und DSCR im Modell.
Auf einen Blick: Die Rendite eines Mehrfamilienhauses lässt sich nicht mit einer einzigen Kennzahl beschreiben. Bruttomietrendite, Nettomietrendite, Objektrendite und Eigenkapitalrendite beantworten jeweils eine andere Frage — wer sie verwechselt, kauft systematisch zu teuer. In B-Städten liegt der typische Kaufpreisfaktor niedriger als in den sieben A-Städten, dafür sind Fungibilität und Nachvermietungsgeschwindigkeit geringer. Dieser Beitrag rechnet alle Kennzahlen an einem durchgehenden Modellobjekt mit 12 Wohneinheiten durch — inklusive Erwerbsnebenkosten, Bewirtschaftung, Peters'scher Formel, Finanzierung, AfA und Kapitaldienstdeckung. Alle Zahlen sind Modellannahmen, keine Marktdaten.
Gliederung
- A-, B-, C- und D-Städte: Systematik und Bedeutung für Kapitalanleger
- Das Modellobjekt und seine Annahmen
- Kaufpreisfaktor, Bruttomietrendite, Erwerbsnebenkosten
- Nicht umlagefähige Kosten, Nettomietrendite, Peters'sche Formel
- Objektrendite, Leverage, Eigenkapitalrendite, Cashflow, AfA, DSCR
- Risikofaktoren, Anschlussfinanzierung, Due Diligence
- Die Rolle der Verwaltung für die Nettorendite
- Rechtslage & Referenzurteile, Checkliste, FAQ
Wer die Mehrfamilienhaus Rendite in einer B-Stadt beurteilen will, steht vor einem Grundproblem: Der Markt kommuniziert fast ausschließlich in Kaufpreisfaktoren und Bruttomietrenditen. Beide Größen ignorieren genau die Positionen, die über den wirtschaftlichen Erfolg eines Zinshauses entscheiden — Erwerbsnebenkosten, nicht umlagefähige Bewirtschaftung, Instandhaltung und Kapitaldienst. Ein Objekt zum 20-fachen der Jahresnettokaltmiete kann eine solide Anlage sein oder ein Zuschussgeschäft.
Der zweite Stolperstein ist die Vermengung von Objekt- und Anlegerperspektive. Die Objektrendite misst, wie produktiv das Kapital im Gebäude arbeitet — unabhängig von der Finanzierung. Die Eigenkapitalrendite misst, was beim Anleger ankommt, und hängt vom Fremdkapitalhebel ab. Liegt der Zins über der Objektrendite, wirkt der Hebel negativ.
Drittens wird die Instandhaltung strukturell unterschätzt. Wer 8 bis 12 Euro je Quadratmeter und Jahr ansetzt, rechnet eine Zahl, die kurz nach einer Vollsanierung stimmen mag — aber nicht über 15 Jahre, in denen Dach, Fenster, Heizung und Stränge zur Disposition stehen.
Dieser Beitrag führt ein einziges Modellobjekt durch alle Kennzahlen. Sämtliche Zahlen sind frei gewählte Beispielannahmen zur Illustration der Rechenlogik.
Mehrfamilienhaus Rendite in B-Städten: Marktsegment und Kennzahlenlogik
Was A-, B-, C- und D-Städte unterscheiden
Die gebräuchliche Einteilung in A-, B-, C- und D-Städte geht auf die Systematik des Analysehauses bulwiengesa zurück. Sie ordnet Städte nicht nach Einwohnerzahl, sondern nach der Funktion des jeweiligen Immobilienmarktes:
- A-Städte: die wichtigsten Zentren mit nationaler und internationaler Bedeutung und den liquidesten Teilmärkten — Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart.
- B-Städte: Großstädte mit nationaler und regionaler Bedeutung, regelmäßig etwa Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Essen, Hannover, Karlsruhe, Leipzig, Mannheim, Münster, Nürnberg und Wuppertal. Die Zuordnung wird periodisch überprüft.
- C-Städte: regional bedeutende Städte mit eingeschränkt nationaler Ausstrahlung ins Umland.
- D-Städte: kleinere Standorte mit zentraler Funktion für ihr unmittelbares Umland.
Für die Renditebetrachtung zählt nicht das Etikett, sondern wofür es steht: Markttiefe, Käuferzahl, Nachvermietungsdauer, Datenverfügbarkeit.
Warum B-Städte für Kapitalanleger interessant sind — und wo der Preis dafür liegt
Der Grund für das Interesse an B-Städten ist der Renditeabstand: Niedrigere Einstiegspreise je Quadratmeter bei nicht proportional niedrigeren Mieten führen zu niedrigeren Kaufpreisfaktoren und damit höheren Anfangsrenditen als in A-Lagen. Hinzu kommt vielerorts Mietsteigerungspotenzial, weil das Bestandsmietniveau spürbar unter dem Neuvertragsniveau liegt.
Diesem Vorteil stehen drei Nachteile gegenüber, die in Renditerechnungen selten auftauchen:
- Geringere Fungibilität. Der Kreis institutioneller und privater Interessenten ist kleiner; Vermarktungszeiten von sechs bis zwölf Monaten sind nicht ungewöhnlich. Wer unter Zeitdruck verkaufen muss, zahlt das über den Preis.
- Geringere Liquidität in der Krise. Fällt die Nachfrage, trifft es Zweitmärkte früher und stärker. Die Renditedifferenz zur A-Stadt ist zu einem Teil schlicht eine Risikoprämie.
- Höhere Streuung innerhalb der Stadt. Der Abstand zwischen gefragter und strukturschwacher Lage ist in B-Städten oft größer. Die Stadt zu kennen genügt nicht, man muss den Straßenzug kennen.
Konkrete Renditewerte einzelner Städte nennen wir bewusst nicht: Solche Zahlen sind stichtagsabhängig und nur mit belastbarer Quelle sinnvoll.
Das Modellobjekt: alle Annahmen auf einen Blick
Die Beispielrechnung arbeitet durchgehend mit diesem fiktiven Objekt. Sämtliche Werte sind Modellannahmen.
| Position | Annahme |
|---|---|
| Wohneinheiten | 12 |
| Wohnfläche | 780 m² (Ø 65 m²) |
| Baujahr | 1998, Bestand, vermietet |
| Kaufpreis | 1.950.000 € (2.500 €/m²) |
| Jahresnettokaltmiete (Ist) | 93.600 € (10,00 €/m²/Monat) |
| Leerstand zum Kauf | keiner |
| Grunderwerbsteuer | 6,5 % (landesabhängig 3,5–6,5 %) |
| Notar und Grundbuch | 1,5 % |
| Maklercourtage | 3,57 % inkl. USt |
| Kaufpreisaufteilung | 75 % Gebäude / 25 % Grund und Boden |
| Eigenkapital | 650.000 € |
| Sollzins | 3,90 % p. a., 10 Jahre fest |
| Anfängliche Tilgung | 1,00 % p. a. |
| Persönlicher Grenzsteuersatz | 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag |
Kaufpreisfaktor und Bruttomietrendite
Der Kaufpreisfaktor (Vervielfältiger, Rohertragsfaktor) ist der Kaufpreis geteilt durch die Jahresnettokaltmiete: 1.950.000 € ÷ 93.600 € = 20,8. Die Bruttomietrendite ist der Kehrwert, bezogen auf den reinen Kaufpreis: 93.600 € ÷ 1.950.000 € = 4,80 %.
Beide Kennzahlen beschreiben dasselbe und taugen als Screening-Filter. Ihre Schwäche: Sie ignorieren Erwerbsnebenkosten und Bewirtschaftungskosten vollständig. Ein Faktor 20,8 in einem Bundesland mit 3,5 % Grunderwerbsteuer und provisionsfreiem Direkterwerb ist eine andere Investition als derselbe Faktor mit 6,5 % Grunderwerbsteuer und Courtage.
Erwerbsnebenkosten und die Gesamtinvestition
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis | 1.950.000 € |
| Grunderwerbsteuer 6,5 % | 126.750 € |
| Notar und Grundbuch 1,5 % | 29.250 € |
| Maklercourtage 3,57 % | 69.615 € |
| Erwerbsnebenkosten gesamt | 225.615 € (11,57 %) |
| Gesamtinvestition | 2.175.615 € |
Auf die Gesamtinvestition bezogen sinkt die Bruttorendite von 4,80 % auf 4,30 %. Dieser Renditeverlust entsteht am Tag der Beurkundung und lässt sich nie wieder aufholen: Die Nebenkosten müssen über Mietsteigerung oder Wertzuwachs erst verdient werden, bevor überhaupt Gewinn entsteht.
Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten und Nettomietrendite
Umlagefähig nach Betriebskostenverordnung sind unter anderem Grundsteuer, Versicherungen, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Aufzug, Wasser, Entwässerung und Heizung — sofern wirksam vereinbart und ordnungsgemäß abgerechnet. Nicht umlagefähig sind insbesondere Verwaltungskosten, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und ein Teil der Nebenkosten bei Leerstand.
Beispielrechnung, Basisvariante:
| Position | Annahme | Betrag p. a. |
|---|---|---|
| Mietverwaltung | 12 WE × 300 € | 3.600 € |
| Laufende Instandhaltung | 12,00 €/m² | 9.360 € |
| Mietausfallwagnis | 2 % der NKM | 1.872 € |
| Sonstiges nicht Umlegbares | 3,00 €/m² | 2.340 € |
| Summe | 17.172 € |
Jahresreinertrag (NOI): 93.600 € − 17.172 € = 76.428 €
Nettomietrendite auf den Kaufpreis: 76.428 € ÷ 1.950.000 € = 3,92 %. Objektrendite auf die Gesamtinvestition: 76.428 € ÷ 2.175.615 € = 3,51 %.
Aus 4,80 % Bruttorendite sind 3,51 % Objektrendite geworden — ein Abschlag von rund 27 Prozent, ohne einen Cent Finanzierung.
Instandhaltungsrücklage: Peters'sche Formel und ihre Sprengkraft
Die Peters'sche Formel ist eine verbreitete Faustformel für den langfristigen Instandhaltungsbedarf. Sie unterstellt, dass über 80 Jahre Nutzungsdauer etwa das 1,5-fache der ursprünglichen Herstellungskosten für Instandhaltung aufzuwenden ist:
Herstellungskosten je m² × 1,5 ÷ 80 = Instandhaltungsansatz je m² und Jahr
Mit einer Annahme von 3.000 €/m² Herstellungskosten ergibt sich:
3.000 € × 1,5 ÷ 80 = 56,25 €/m² und Jahr
Dieser Wert umfasst das gesamte Gebäude einschließlich Wohnungsinnenausstattung. Für den Vermieter wird üblicherweise nur sein Anteil angesetzt — je nach Quelle 65 bis 70 Prozent. Bei 70 Prozent: 56,25 € × 0,70 = 39,38 €/m² → × 780 m² = 30.716 € p. a. — statt 9.360 € also mehr als das Dreifache:
| Kennzahl | Basisvariante (12 €/m²) | Peters-Variante (39,38 €/m²) |
|---|---|---|
| Nicht umlagefähige Kosten | 17.172 € | 38.528 € |
| Jahresreinertrag | 76.428 € | 55.072 € |
| Nettomietrendite (Kaufpreis) | 3,92 % | 2,82 % |
| Objektrendite (Gesamtinvestition) | 3,51 % | 2,53 % |
Welcher Ansatz richtig ist, hängt vom Objektzustand ab: Bei frisch saniertem Gebäude mit dokumentierten Restnutzungsdauern ist der niedrige Ansatz für die ersten Jahre vertretbar, bei originalem Dach, originalen Fenstern und alter Heizung ist der Peters-Wert die ehrlichere Zahl. Praxisregel: Wer niedrig rechnet, weist die Differenz als offene Position im Businessplan aus, nicht als Gewinn.
Leverage, Eigenkapitalrendite und Cashflow
Finanzierungsstruktur
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtinvestition | 2.175.615 € |
| Eigenkapital | 650.000 € |
| Darlehen | 1.525.615 € |
| Beleihungsauslauf (auf Kaufpreis) | 78,2 % |
| Zinsaufwand Jahr 1 (3,90 %) | 59.499 € |
| Tilgung Jahr 1 (1,00 %) | 15.256 € |
| Annuität | 74.755 € |
Eigenkapitalrendite und der Leverage-Effekt
Die Leverage-Formel lautet r(EK) = r(GK) + (r(GK) − i) × FK ÷ EK. Eingesetzt:
3,51 % + (3,51 % − 3,90 %) × (1.525.615 ÷ 650.000) = 3,51 % − 0,92 % = 2,59 %
Gegenprobe über die Zahlungsströme: (76.428 € − 59.499 €) ÷ 650.000 € = 2,60 %.
Das ist negativer Leverage: Weil der Fremdkapitalzins von 3,90 % über der Objektrendite von 3,51 % liegt, senkt jeder zusätzliche Euro Fremdkapital die Eigenkapitalrendite. Über die Richtung des Hebels entscheidet allein das Vorzeichen von (Objektrendite minus Zins).
Dieselbe Struktur bei 3,20 % Sollzins: 3,51 % + (3,51 % − 3,20 %) × 2,35 = 4,24 %. Bei verhandeltem Faktor 19,0 statt 20,8 (Kaufpreis 1.778.400 €, Gesamtinvestition 1.984.135 €) stiege die Objektrendite auf 3,85 % und der Hebel wäre bei 3,90 % Zins nahezu neutral. Die Botschaft: Am Einkaufspreis wird mehr Rendite verdient als an der Zinskondition.
Cashflow vor und nach Steuern
Cashflow vor Steuern: 76.428 € − 74.755 € = +1.673 €
Bei 2,00 % statt 1,00 % Anfangstilgung läge die Annuität bei 90.011 € und der Cashflow bei −13.583 €. Das ist keine Fehlkalkulation: Höhere Tilgung ist Vermögensaufbau, muss aber aus anderen Einkünften getragen werden können.
Steuerliche Betrachtung, Jahr 1: AfA-Bemessungsgrundlage ist der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, also 2.175.615 € × 75 % = 1.631.711 €. Für ein Wohngebäude mit Fertigstellung nach dem 31.12.1924 und vor dem 01.01.2023 beträgt die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG 2 %, hier 32.634 €.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Mieteinnahmen | 93.600 € |
| − nicht umlagefähige Kosten (ohne kalkulatorisches Mietausfallwagnis) | −15.300 € |
| − Schuldzinsen | −59.499 € |
| − AfA 2 % | −32.634 € |
| Steuerliches Ergebnis | −13.833 € |
Bei 42 % Grenzsteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag (effektiv 44,31 %) ergibt das eine Steuerersparnis von rund 6.129 €. Das kalkulatorische Mietausfallwagnis ist steuerlich nicht abzugsfähig und deshalb herausgerechnet.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Cashflow vor Steuern | +1.673 € |
| Steuereffekt | +6.129 € |
| Cashflow nach Steuern | +7.802 € |
| Eigenkapitalrendite (Cash-on-Cash, nach Steuern) | 1,20 % |
| Eigenkapitalrendite inkl. Tilgungsanteil | 3,55 % |
Die letzte Zeile addiert die Tilgung von 15.256 € als Vermögenszuwachs hinzu: (7.802 € + 15.256 €) ÷ 650.000 €.
AfA-Varianten: linear, 3 % und degressiv
Die Abschreibungssätze für Wohngebäude im Privatvermögen: 2 % nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG bei Fertigstellung nach dem 31.12.1924 und vor dem 01.01.2023 (unser Modellobjekt), 2,5 % bei Fertigstellung vor dem 01.01.1925, 3 % bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022 sowie 5 % degressiv nach § 7 Abs. 5a EStG vom jeweiligen Restwert.
Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG wurde mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt und ist nach den bis Redaktionsschluss verfügbaren Quellen weiterhin anwendbar. Voraussetzung: Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 beziehungsweise ein in diesem Zeitraum rechtswirksam geschlossener Kaufvertrag mit Erwerb bis zum Ende des Fertigstellungsjahres. Der Satz beträgt 5 % vom jeweiligen Buchwert; ein einmaliger Wechsel zur linearen AfA ist zulässig. Für unser Bestandsobjekt kommt sie nicht in Betracht.
Zur Illustration: Wäre das Objekt ein förderfähiger Neubau, betrüge die AfA im ersten Jahr 81.586 € statt 32.634 €. Die zusätzlichen 48.952 € erhöhten die Steuerersparnis um rund 21.690 €. Der Effekt ist eine Steuerstundung, keine Ersparnis — spätere Jahre tragen weniger AfA.
DSCR: die Kennzahl, auf die die Bank schaut
Der Debt Service Coverage Ratio (Kapitaldienstdeckungsgrad) setzt den Jahresreinertrag ins Verhältnis zum Kapitaldienst:
DSCR = Jahresreinertrag ÷ Annuität
| Szenario | Jahresreinertrag | Annuität | DSCR |
|---|---|---|---|
| Basis, 1 % Tilgung | 76.428 € | 74.755 € | 1,02 |
| Basis, 2 % Tilgung | 76.428 € | 90.011 € | 0,85 |
| Peters-Instandhaltung, 1 % Tilgung | 55.072 € | 74.755 € | 0,74 |
Banken verlangen regelmäßig einen DSCR deutlich über 1,0 — häufig 1,1 bis 1,3 — damit ein Puffer für Leerstand und Instandhaltung bleibt. Ein DSCR von 1,02 bedeutet: Ein einziger Mietausfall über drei Monate kippt die Kapitaldienstfähigkeit aus dem Objekt heraus.
Risikofaktoren, Anschlussfinanzierung und Due Diligence
Praxisbeispiel 1: Der unterschätzte Sanierungsstau
Ein Käufer erwirbt ein Mehrfamilienhaus Baujahr 1972 zum Faktor 18 und rechnet mit 10 €/m² Instandhaltung. Im dritten Jahr fällt die Heizung aus, im vierten ist der Kamin zu sanieren, im fünften wird das Dach undicht. Die Aufwendungen summieren sich auf das Vierfache der kalkulierten Rücklage; der rechnerisch positive Cashflow verlangte in jedem dieser Jahre eine Eigenkapitalspritze. Ursache ist nicht der Markt, sondern die Kalkulation: Angesetzt wurde ein laufender Instandhaltungssatz, wo ein Lebenszyklusansatz nötig war. Ein Bauteilkataster hätte den Bedarf vor dem Kauf sichtbar gemacht.
Praxisbeispiel 2: Der Zinsschock bei der Anschlussfinanzierung
Unser Modellobjekt, 10 Jahre Zinsbindung zu 3,90 % bei 1 % Anfangstilgung: Die Restschuld nach zehn Jahren beträgt rechnerisch rund 1.343.000 € — getilgt wurden also nur etwa 182.000 € von 1.525.615 €. Das ist die Kehrseite der niedrigen Tilgung. Angenommen, die Nettokaltmiete ist um 15 % gestiegen und der Jahresreinertrag liegt bei rund 87.900 €:
| Anschlusskondition | Annuität | DSCR |
|---|---|---|
| 4,0 % Zins + 2 % Tilgung | 80.594 € | 1,09 |
| 5,5 % Zins + 2 % Tilgung | 100.743 € | 0,87 |
Im zweiten Szenario fehlen jährlich knapp 13.000 € aus dem Objekt. Deshalb gehört eine Zinsänderungssimulation vor den Kauf, nicht vor die Prolongation. Gegenmittel: höhere Anfangstilgung, längere Zinsbindung, Sondertilgungsrechte, Liquiditätspuffer.
Weitere Risikofaktoren
- Leerstand. Ein Mietausfallwagnis von 2 % deckt Fluktuation, nicht strukturellen Leerstand. In Lagen mit schrumpfender Nachfrage sind 5 % und mehr realistisch.
- Energetische Sanierungspflicht. Das Gebäudeenergiegesetz enthält Nachrüst- und Austauschpflichten, etwa bei Heizung, Dämmung oberster Geschossdecken und Leitungsdämmung; einzelne Pflichten werden bei Eigentümerwechsel ausgelöst. Die Kosten sind nur eingeschränkt umlegbar.
- Mietrechtliche Restriktionen. Kappungsgrenze, Mietpreisbremse und Milieuschutzsatzungen können das kalkulierte Mietsteigerungspotenzial beschneiden.
Due-Diligence-Punkte vor dem Ankauf
- Mieterliste mit Vertragsbeginn, Nettokaltmiete, Fläche, Staffel- oder Indexvereinbarungen, Kautionen, Vorauszahlungen
- Abgleich Soll- und Ist-Miete über 24 Monate, Rückstandsliste
- Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre: Umlagefähigkeit und Abrechnungsfristen
- Bauteilkataster mit Alter und Restnutzungsdauer der Hauptgewerke
- Energieausweis, Heizungsalter, GEG-Pflichten
- Grundbuch (Abt. II und III), Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster
- Bauakteneinsicht: Genehmigungen, Abgeschlossenheit, Stellplatznachweis
- Versicherungsschein und Schadenhistorie, laufende Dienstleisterverträge auf Laufzeit und Kündbarkeit
- Lokale Marktprüfung: Neuvertragsmieten im Straßenzug, Leerstand, Bauvorhaben im Umfeld
Die Rolle der Verwaltung für die Nettorendite
Die Verwaltung erscheint in der Rechnung als Kostenposition von 3.600 € — und wirkt damit wie ein Renditeminderer. Tatsächlich hebelt sie mehrere deutlich größere Positionen:
- Mietausfall. Jeder Leerstandsmonat einer 65-m²-Wohnung kostet im Modell 650 €. Verkürztes Nachvermietungsmanagement schlägt schnell das Verwalterhonorar.
- Rückstandsmanagement. Mahnwesen mit klaren Eskalationsstufen verhindert, dass aus einem Monatsrückstand ein Räumungsverfahren wird.
- Nebenkostenabrechnung. Korrekt und fristgerecht abgerechnet kommen umlagefähige Kosten beim Mieter an; verspätete Nachforderungen sind ausgeschlossen.
- Instandhaltungssteuerung. Geplante Instandhaltung mit Ausschreibung statt Notfallreparatur zum Wochenendtarif.
- Mietanpassung. Prüfung von Index- und Staffelklauseln sowie Anpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete im zulässigen Rahmen.
In Summe geht es um eine Größenordnung, die im Modell zwischen Basis- und Peters-Szenario liegt — rund einen Prozentpunkt Nettorendite. Das ist mehr, als die meisten Käufer im Preis verhandeln.
Rechtslage & Referenzurteile
Die steuerlichen Grundlagen der Beispielrechnung stehen in § 7 Abs. 4 EStG (lineare Gebäude-AfA), § 7 Abs. 5a EStG (degressive AfA), § 9 EStG (Werbungskosten) und § 21 EStG. Die Umlagefähigkeit von Betriebskosten richtet sich nach der Betriebskostenverordnung in Verbindung mit § 556 BGB; für Mieterhöhungen gelten §§ 557 ff. BGB, für Modernisierungsumlagen § 559 BGB.
BFH, Urteil vom 21.07.2020 – IX R 26/19: Das Finanzgericht darf eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude nicht ohne Weiteres durch die mit der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen; die Arbeitshilfe gewährleistet die Aufteilung nach realen Verkehrswerten nicht in jedem Fall. Praktische Folge: Eine sorgfältig begründete vertragliche Aufteilung hat erhebliches Gewicht und gehört bereits in die Vertragsgestaltung.
Weitere Aktenzeichen nennen wir nicht, um keine unverifizierten Fundstellen zu verbreiten.
Checkliste
- [ ] Erwerbsnebenkosten mit dem Grunderwerbsteuersatz des jeweiligen Bundeslandes angesetzt
- [ ] Gesamtinvestition statt Kaufpreis als Renditebasis verwendet
- [ ] Nicht umlagefähige Kosten vollständig erfasst: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis, Sonstiges
- [ ] Instandhaltung in zwei Varianten gerechnet: laufender Ansatz und Peters'sche Formel
- [ ] Jahresreinertrag, Nettomietrendite und Objektrendite getrennt ausgewiesen
- [ ] Leverage-Vorzeichen geprüft: Objektrendite größer oder kleiner als Sollzins?
- [ ] Eigenkapitalrendite vor und nach Steuern berechnet, Tilgungsanteil separat ausgewiesen
- [ ] AfA-Satz anhand des Fertigstellungsjahres bestimmt, Kaufpreisaufteilung mit dem Steuerberater abgestimmt
- [ ] DSCR im Basis- und im Stressszenario berechnet
- [ ] Anschlussfinanzierung mit mindestens zwei Zinsszenarien simuliert
- [ ] Bauteilkataster, GEG-Pflichten und mietrechtliche Restriktionen geprüft
- [ ] Verwaltungskonzept und Nachvermietungsprozess vor Ankauf geklärt
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Renditekennzahl ist für die Kaufentscheidung die wichtigste?
Keine einzelne. Für das Screening eignet sich der Kaufpreisfaktor, für den Objektvergleich die Objektrendite auf die Gesamtinvestition, für die Anlegerperspektive die Eigenkapitalrendite nach Steuern, für die Finanzierbarkeit der DSCR.
Warum ist die Mehrfamilienhaus Rendite in B-Städten höher als in A-Städten?
Der Renditeabstand ist zu einem erheblichen Teil eine Risikoprämie für geringere Fungibilität, kleineren Käuferkreis und stärker schwankende Nachfrage — kein geschenkter Zusatzertrag, sondern die Vergütung dafür, dass der Ausstieg länger dauert und in schwachen Marktphasen teurer wird.
Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?
Das hängt vom Zustand ab. Die Peters'sche Formel liefert mit Herstellungskosten × 1,5 ÷ 80 eine langfristige Orientierung, aus der für den Vermieteranteil üblicherweise 65 bis 70 Prozent angesetzt werden. Bei frisch saniertem Objekt kann anfangs weniger reichen — die Differenz muss dann angespart und nicht als Gewinn ausgewiesen werden.
Gilt die degressive AfA von 5 % für jedes Mehrfamilienhaus?
Nein. § 7 Abs. 5a EStG setzt ein neu hergestelltes Wohngebäude voraus, mit Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 beziehungsweise einem in diesem Zeitraum geschlossenen Kaufvertrag und Erwerb bis zum Ende des Fertigstellungsjahres. Für Bestandsobjekte gilt die lineare AfA. Den aktuellen Stand sollte der Steuerberater objektbezogen prüfen.
Wie viel Eigenkapital braucht man?
Eine fixe Quote gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Erwerbsnebenkosten aus Eigenkapital gedeckt sind und der DSCR mit Puffer über 1,0 liegt.
Rechnet sich ein Objekt mit negativem Cashflow trotzdem?
Es kann sich rechnen, wenn die Tilgung den Vermögensaufbau trägt und die Unterdeckung dauerhaft aus anderen Einkünften bedient werden kann. Gefährlich wird es, wenn sie nicht geplant war, sondern aus unterschätzter Instandhaltung entsteht.
Quellen & Rechtshinweis
- §§ 7 Abs. 4, 7 Abs. 5a, 9, 21 EStG; §§ 556, 557 ff., 559 BGB; BetrKV; GEG
- BFH, Urteil vom 21.07.2020 – IX R 26/19: https://www.bundesfinanzhof.de/en/entscheidungen/entscheidungen-online/decision-detail/STRE202010257/
- Degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5a EStG: https://www.haufe.de/id/beitrag/degressive-gebaeudeabschreibung-HI2073230.html
- Städtekategorien A/B/C/D nach der Systematik von bulwiengesa
Sämtliche Zahlen sind Modellannahmen und stellen keine Marktdaten, keine Prognose und keine Aussage über ein konkretes Objekt dar. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Er ersetzt ebenso keine Steuer- oder Anlageberatung.
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